Alle (werdenden) Mütter sollen die Möglichkeit haben, Unterstützung durch eine Hebamme zu haben. Deshalb sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, die Leistung der Hebamme zu bezahlen. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch V (SGBV). Es legt fest, dass Frauen Anspruch auf die Kostenerstattung der Hebammenleistung in der Schwangerschaft haben, sie die Hilfe bei der Geburt bezahlt bekommen, sowie Hebammenhilfe im Wochenbett und in der Stillzeit haben sollen.
Welche Leistungen damit konkret gemeint sind und welche Menge tatsächlich von den Krankenkassen bezahlt wird, ist nicht direkt im Gesetz geregelt. Das beschreibt ein Versorgungsvertrag. Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der der Berufsverbände der Hebammen schließen diesen Vertrag. Er hat den sperrigen Namen: „Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV“. Er gilt für alle gesetzlich versicherten Frauen und Kinder und für alle Hebammen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten.
Wie oft der Rat der Hebamme bezahlt wird und welche Auflagen Mütter erfüllen müssen, damit die Krankenkasse die Kosten der Hebamme übernimmt, ist in diesem Vertrag beschrieben.
Der Vertrag, in der jeweils aktuellen Fassung, ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/hebammenhilfevertrag/hebammenhilfevertrag.jsp
Für privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes (Privatgebührenordnung, PGO), in dem die Hebammenhilfe erbracht wird. Die Privatgebührenordnung nimmt in den meisten Bundesländern Bezug zu den Leistungsinhalten, des Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb sind Hebammenleistungen für gesetzlich und privatversicherte Mütter normalerweise gleich.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die private Krankenkasse die Hilfe der Hebamme nicht in gleichem Umfang bezahlt, wie die gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig ist deshalb ein Blick in die Regelungen dieses Versicherungsvertrages.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch nicht die Kosten für alle Leistungen, die Hebammen erbringen können. Sie bezahlen nur das, was sie für "zweckmäßig" erachten. Deshalb wird beispielsweise ein Geburtsvorbereitungskurs von der Krankenkasse bezahlt, ein Säuglingspflegekurs jedoch nicht. Auch bei Geburten, die von freiberuflichen Hebammen begleitet werden, gibt es Auflagen, die Mütter beachten müssen, wenn die Krankenkasse die Kosten der Hebamme übernehmen soll. Ein weiteres Beispiel ist die Beratung bei Kinderwunsch. Hebammen können Paare zwar dann beraten, wenn keine komplizierte medizinische Therapie erforderlich ist. Die Kosten hierfür müssen Krankenkassen jedoch nicht übernehmen, da Kinderwunschbehandlung in Deutschland nur dann von Krankenkassen bezahlt werden kann, wenn eine ärztliche Therapiemaßnahme notwendig ist. Auch die Anzahl der Kontakte zur Hebamme wird von Krankenkassen nicht in beliebiger Menge bezahlt. Das betrifft beispielsweise die Vorgespräche mit der Hebamme. Sie werden jeweils nur einmalig von der Krankenkasse übernommen. Begrenzt ist auch die Anzahl der Beratungen und die Anzahl der Besuche in der Zeit des Wochenbettes und der Stillzeit.
Das bedeutet nicht, dass diese Hebammenleistungen nicht erbracht werden können, wenn dies notwendig oder erwünscht sind. Es bedeutet aber, dass dieses "Mehr" von Müttern selbst bezahlt werden muss.
Die Hebamme ist der Berufsstand, der sich - bildlich ausgedrückt - „um das werdende Leben stellt“. Hebammen helfen Frauen nicht nur dabei Kinder zu gebären, sondern sie beraten Frauen bereits in der Zeit, in der das Kind geplant wird, unterstützen mit ihrem Wissen die Schwangere und begleiten Familien bis weit über die Zeit des Wochenbettes hinaus. Mindestens bis zum neunten Lebensmonates des Kindes können Eltern den Rat der Hebamme einholen. Wird das Kind länger als neun Monate gestillt, verlängert sich die Hebammen Betreuung um diese Zeit.
Hebammen begleiten Paare in der langen Phase des Elternwerdens
Das wertvolle der Hebammenhilfe ist es, dass sie auf die Besonderheit dieses biographischen Abschnittes eingeht.
Ein Kind zu bekommen ist einerseits etwas völlig normales. Normal, im Sinne von gesund. Andererseits ist es etwas sehr Besonderes. Denn jede Mutter und jedes Kind ist anders und somit ist auch die Zeit des Mutterwerdens, die Zeit der Entwicklung des Kindes etwas Besonderes.
Manchmal aber verläuft eine Schwangerschaft nicht normal, endet eine Geburt nicht natürlich. Es zeigt sich also, dass in einem Bereich ein krankhafter Verlauf eintritt, der medizinische Maßnahmen erforderlich macht. Auch das gehört in gewisser Weise zur Normalität unserer Zeit. Die medizinische Routine ist fester Bestandteil der Geburtshilfe geworden.
In jedem Fall aber bedeutet Elternwerden für Frauen und Paare, dass sich ihr Leben komplett verändert. Diesen Veränderungsprozess begleiten Hebammen mit ihrer Arbeit. Sie unterstützen Frauen dabei, die Aufgaben einer Mutter zu lernen und geben Eltern das notwendige Wissen, das sie für den Umgang mit ihrem Kind benötigen.
Dieser elterliche Entwicklungsprozess betrifft alle Lebensbereiche. Deshalb richten Hebammen ihr Augenmerk auf viele Themen.
Die Schwangerschaft ist ein körperlicher Prozess
Ein Aufgabenfeld der Hebammen ist es deshalb, die medizinischen Aspekte im Blick zu behalten. Sie messen, wiegen, nehmen Blut ab. Sie untersuchen den Körper der Schwangeren und beurteilen damit nicht nur die Gesundheit der Frau, sondern auch die Entwicklung des ungeborenen Kindes.
Sie schauen also, ob die körperliche Veränderung der Frau und die körperliche Entwicklung des Kindes normal verläuft, oder ob eine Unterstützung oder gar Therapie notwendig ist.
Eltern zu werden ist auch einen psychischer Prozess
Denn ein Kind zu bekommen verändert das soziale Gefüge der Frauen und Paare. Diese Veränderung geht immer mit Fragen, Unsicherheiten und Ängsten einher. Hier ist es die Aufgabe der Hebamme, der werdenden Familie durch Rat zur Seite zu stehen. Beobachtend und beratend wird dieser Wandlungsprozess begleitet. Frauen werden immer durch die Reaktionen des sozialen Umfeldes beeinflusst. Unabhängig davon, ob diese von Arbeitskollegen, älteren Geschwistern oder werdenden Großeltern kommt. Diesen Einfluss zu kennen ist wichtig, damit Hebammenarbeit dem individuellen Hilfebedarf entsprechen kann.
Elternwerden hat etwas mit Lernen zu tun
Wie man sich beispielsweise am besten in der Schwangerschaft und Stillzeit ernährt, was ein Kind durch sein Weinen ausdrücken möchte, oder wie die Entwicklungsschritte eines Kindes sind, wissen wir heute nicht mehr unbedingt aus der familiären Erfahrung. Das wurde auch nicht in der Schule erlernt. Es ist also neues Wissen notwendig, das nun in der Schwangerschaft erworben werden muss. Dieses Wissen vermittelt die Hebamme.
gesundheitliche Prävention ist ein weiterer wichtiger Aspekt
Die frühe Entwicklungsphase eines Kindes ist störanfällig. Eine gute Prävention kann die gesunde Entwicklung fördern. Damit wird eine stabile Grundlage für das weitere Leben des Kindes und der Eltern gefördert. Beispiele hierfür sind die Verhinderung von Frühgeburten, das Stillen des Neugeborenen, oder auch eine gute Bindung der Eltern zum Kind. Auch dieser Aspekt hat in der Arbeit der Hebamme eine zentrale Bedeutung.
Hebammenhilfe enthält also medizinische, psychosoziale, edukative und präventive Aspekte. Damit ist sie eine umfassende fachliche Unterstützung für die Lebensphase des Elternwerdens.
Hebammen binden die gesamte Familie in ihre Tätigkeit ein. Sie hat alle Aspekte im Blick und bietet deshalb eine umfassende Hilfe für die Mutter, das Kind, aber auch für alle anderen Familienmitglieder. Die Hebammenhilfe beinhaltet Aspekte vieler Berufsgruppen. Diese setzt sie spezialisiert für die Lebensphase des Elternwerdens ein.
Hebammen sind dafür ausgebildet, normale Verläufe zu begleiten. Die Geburt und das Wochenbett dürfen nur Hebammen und Ärzte betreuen, wobei nur Hebammen die Mütter täglich besuchen. Ärzte sind sogar verpflichtet, zu jeder Geburt - auch für einen geplanten Kaiserschnitt - eine Hebamme hinzuzuziehen. Hebammen sind verpflichtet, Schwangere und Neugeborene an einen Arzt weiterzuleiten, wenn dies aufgrund einer Krankheit notwendig ist. In diesem Fall müssen Mütter jedoch nicht auf die Hilfe der Hebamme verzichten. Die benötigte ärztliche Hilfe kommt dazu und ergänzt die Hilfe der Hebamme. Die Hebamme bleibt jeder Mutter erhalten.
Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Hebammenhilfe nur für die Frau und den Säugling bezahlen, so gehört auch im Sinne der Krankenkassen das soziale Umfeld mit in den Leistungsumfang der Hebammenhilfe, die diese bezahlen.
Werdende Väter, bzw. die Partner sind meistens die engsten Vertrauten der werdenden Mutter. Manchmal sind es auch andere Familienangehörige oder Freundinnen. Damit diese gut unterstützen können, ist es wichtig, dass deren Fragen bei Hebammen auch Antworten finden. Deshalb sind nicht nur Väter in den Terminen der Schwangerschaft oder den Kursen herzlich willkommen, wenn die werdende Mutter dies gerne möchte.
Von einer Fehlgeburt wird gesprochen, wenn die Schwangerschaft vor der 22.-24. Woche endet und das Baby noch weniger als 500 g wiegt.
Fehlgeburten sind häufig. Man geht davon aus, dass 15% der diagnostizierten Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt enden. Das passiert meistens in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen (80%).
Aus Angst vor einer Fehlgeburt sind Schwangere oft sehr zögerlich, sich in diesen Wochen auf das Kind einzustellen, oder anderen von der Schwangerschaft zu erzählen. Das ist aber nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn: Egal wie eine Schwangerschaft endet, immer ist dieses Erlebnis prägend für das weitere Leben und besonders in Situationen, in denen eine Schwangerschaft anders als geplant verläuft, ist es hilfreich, wenn man seine Gedanken und Sorgen teilen kann. Es ist wichtig, dass auch dann fachlicher Beistand gesichert ist.
Die Hebamme ist auch bei einer Fehlgeburt die emphatisch fachliche Anlaufstelle
Es ist nicht notwendig, dass in der 10. Schwangerschaftswoche schon die Einrichtung eines Kinderzimmers gekauft wird. In diesem Bereich ist Zurückhaltung sicherlich von Vorteil. Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz jedoch, können nur dann vom Arbeitgeber vorgenommen werden, wenn dieser von der Schwangerschaft weiß. Es lohnt sich also abzuwägen, wem man von der Schwangerschaft erzählt und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. Fachlich unterstützt die Hebamme auch eine Fehlgeburt und begleitet Mütter in den Wochen danach. Das ist sinnvoll. Denn auch nach einer Fehlgeburt finden körperliche Rückbildungsprozesse statt, verändert sich die Hormonlage. Auch dann muss das Leben neu geordnet werden. Eine Fehlgeburt als Ende einer Schwangerschaft zu erleben, bedeutet oft auch ein Ende von Träumen, Hoffnungen und Wünschen. Deshalb ist die Begleitung dieses Abschiedsprozesses ein wichtiger Anteil der Hebammenarbeit.
Eine Fehlgeburt kommt so häufig vor, dass man davon ausgehen kann, dass dieser Verlauf nicht grundsätzlich gefährlich ist.
Ob eine Gefahr für die Mutter droht, muss im Einzelfall bewertet werden. Das gilt für alle Arten der Geburt. Werdende Eltern können und müssen diese Situation nicht allein beurteilen. Hebammen stehen in dieser Situation zur Seite. Sie wissen, wann ärztliche Hilfe notwendig ist, wann eine Klinik aufgesucht werden muss. Sie überwachen also auch den normalen Verlauf einer Fehlgeburt.
Hebammenhilfe steht Frauen auch dann zu, wenn die Fehlgeburt medizinisch herbeigeführt wurde. Also auch dann, wenn ein Arzt einen Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen hat.